• Teilnehmerregularien: 
      (mit der Teilnahme an unserer Veranstaltung akzeptiert der Teilnehmer diese Regularien) 

      Erscheinungsbild:  

      Als Teilnehmer der Veranstaltung sollte das äußere Erscheinungsbild der Veranstaltung angepasst sein; d.h. Kleidung, Zelte, Marktstände, Warenangebot... Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Stand/Lager/Zelt ausreichend ausgeleuchtet wird.

      Müll und Sanitärgebühr:  

      Für die Nutzung der Sanitäranlagen (Dusche & WC & Wasser) sowie die Müllentsorgung wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 8,00 Euro zzgl 19% Mwst für Personen ab dem 16. Lebensjahr erhoben. Diese sind bei Ankunft an der Orga in Bar oder bei Rechnungsstellung  (Handel) im Voraus an die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu entrichten. Während der Veranstaltung werden die Toilettenanlagen gereinigt. Es ist zu gewährleisten, dass jeder Teilnehmer die Toilettenanlagen auch vor oder nach der Veranstaltung sauber hinterlässt und sein Toilettenpapier und Hygieneartikel selbst organisiert!

      Lagerstätte/Standplatz/Sauberkeit:  

      Es ist stetig auf Sauberkeit im Umkreis von 2 Metern um den Stand/Lager/Zelt zu achten! Die Vergabe der Standplätze obliegt dem Veranstalter, ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht!

      Es ist darauf zu achten, dass nur Mittelalterliche Zelte und Einrichtungsgegenstände erlaubt sind. Sahara sowie Pfadfinderzelte, Hauszelte, Wurfzelte und Pavillons sind nicht erlaubt. (Plastikboden, Reißverschluss & Fenster)

      Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung:  

      •  für Personen oder Material, sowie für die An- und Abfahrt der Personen, welche an der Veranstaltung teilnehmen. 
      •   für Personen die den Markt besuchen und einen Schaden an Waffen, Marktständen und anderen Gegenständen erlangen, welche den Marktteilnehmern gehören.  
      •   für Schäden, die durch einen dritten oder durch höhere Gewalt (Sturm, Regen, Gewitter) entstehen.  
      •   für Brandschäden wird keine Haftung übernommen.  
      •   Für Personenschäden & Verletzungen bei Freikämpfen & Schlachten  
      •   für Schäden durch selbst verschuldetes Entfachen von Feuer jeglicher Art  
      •   keine Ansprüche auf Erstattung, wenn aufgrund eines erhöhten Infektionsgeschehens die Veranstaltung abgesagt werde muss.  

           

       Ausschluss und/oder Verweigerung der Teilnahme durch den Veranstalter, wenn:  

      •   der Teilnehmer sich nicht an das Gesamtbild der Veranstaltung hält  
      •  der Teilnehmer die Ordnung auf dem Gelände und der Veranstaltung stört. 

       

      Im Falle einer Verweigerung bzw. eines Ausschlusses kann der Teilnehmer keine Regressansprüche stellen oder die Rückzahlung der geleisteten Gebühren/Standgelder beanspruchen.

        Die Weisungen des Veranstalters und seinem Organisationsteam ist während der gesamten Veranstaltungszeit und darüber hinaus jederzeit Folge  zu leisten..

      Strom:  

      Wird nur Gastronomieständen zur Verfügung gestellt. Defekte Strom und Kabelleisten sind verboten.

      Es dürfen ausschließlich Spritzwasser geschützte (IP44) Leitungen verlegt werden.

      Jede Leitung muss (VDE) geprüft sein! Kabelstärke bis 220V = 1,5qmm, Kabelstärke für Starkstrom = 2,5qmm.

      Markthändler bekommen nur in Ausnahmefällen bei vorheriger Absprache mit dem Veranstalter Strom zur Verfüfung gestellt. Stromweitergabe durch Verlängerungen oder das anschließen nicht angemeldeter Teilnehmer wird geahndet und führt zum Ausschluss der Veranstaltung!

      Lebenswichtige Geräte: 

      Nach Absprache wird in der Nacht von 22:00 Uhr – 08:00 Uhr Strom für Beatmungsgeräte zur Verfügung gestellt.

       

      Sicherheit/ Feuerlöscher/ Gasprüfung/ Hygienevorschriften:  

      Jeder Teilnehmer muss über einen gültigen und geprüften Feuerlöscher (6KG) sowie eine Löschdecke verfügen. Gastronomiestände mit Fritteusen müssen darüber hinaus über einen mit „F“ für Fettbrand gekennzeichneten Feuerlöscher verfügen. Gasgeräte und deren Anschlüsse müssen durch einen Sachkundigen geprüft sein.

      Lagergruppen müssen Ihre Feuerstellen zusätzlich mit einem Wassereimer/Löscheimer ausstatten! Feueraushübe sind nach Abbau eigenständig zu schließen!

      Offene Feuerstellen dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben! Feuerstelle = Wachmann!

      Hygiene:

      Es gelten die aktuellen Corona Richtlinien des Saarlandes

      Rücktritt/Konventionalstrafe/Rechtliches:  

      Ab 2 Wochen vor Veranstaltung ist ein Rücktritt des Vertrages ausgeschlossen! Bei Absage oder Nichterscheinen ist eine Rückerstattung der Standgebühr/Teilnehmergebühr nicht mehr möglich.

      Bei einer unentschuldigten Nichtteilnahme an der Veranstaltung, wird eine Konventionalstrafe in Höhe von € 500,- an den Veranstalter fällig. Ausnahmen sind Hintergründe aufgrund Krankheit, Tod oder höherer Gewalt zb. Unfall etc. diese müssen dem Veranstalter schnellst möglich (bei Krankheit usw. in Schriftform) angezeigt werden.

      Bei Absage der Veranstaltung wegen zb. höherer Gewalt etc. die nicht durch den Veranstalter verschuldet sind, ist eine Haftung vom Veranstalter dem Teilnehmer gegenüber ausgeschlossen.

       

      Veranstalter:  

      MB Historische Eventplanung 
      Matthias Broszeit

      Hermbachhof 1

      66629 Freisen

      0177 / 895 90 56 

      Bei Fragen rund um die Veranstaltungen: Ilona Schwarz Cullmann 01775059505

      Standgeldzahlung/KtoNummer: 

      Das Standgeld ist nach Rechnungsstellung innerhalb 14 Tagen auf das unten angegebene Konto zu entrichten,

      bei Verzug der Zahlung entfällt jeglicher Anspruch auf einen Standplatz!

      Kontonummer:   DE57 5919 0000 04025 0800 0

      Bank 1 Saar : BIC SABADE5S, Kontoinhaber Matthias Broszeit 

      Verwendungszweck zur Überweisung:   NAME + STANDNAME
      Steuernummer: 060209 06640
      Umsatzsteuer ID DE20906616

      Teilnehmerregularien: 
      (mit der Teilnahme an unserer Veranstaltung akzeptiert der Teilnehmer diese Regularien) 

      Erscheinungsbild:  

      Als Teilnehmer der Veranstaltung sollte das äußere Erscheinungsbild der Veranstaltung angepasst sein; d.h. Kleidung, Zelte, Marktstände, Warenangebot... Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Stand/Lager/Zelt ausreichend ausgeleuchtet wird.

      Müll und Sanitärgebühr:  

      Für die Nutzung der Sanitäranlagen (Dusche & WC & Wasser) sowie die Müllentsorgung wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 8,00 Euro zzgl 19% Mwst für Personen ab dem 16. Lebensjahr erhoben. Diese sind bei Ankunft an der Orga in Bar oder bei Rechnungsstellung  (Handel) im Voraus an die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu entrichten. Während der Veranstaltung werden die Toilettenanlagen gereinigt. Es ist zu gewährleisten, dass jeder Teilnehmer die Toilettenanlagen auch vor oder nach der Veranstaltung sauber hinterlässt und sein Toilettenpapier und Hygieneartikel selbst organisiert!

      Lagerstätte/Standplatz/Sauberkeit:  

      Es ist stetig auf Sauberkeit im Umkreis von 2 Metern um den Stand/Lager/Zelt zu achten! Die Vergabe der Standplätze obliegt dem Veranstalter, ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht!

      Es ist darauf zu achten, dass nur Mittelalterliche Zelte und Einrichtungsgegenstände erlaubt sind. Sahara sowie Pfadfinderzelte, Hauszelte, Wurfzelte und Pavillons sind nicht erlaubt. (Plastikboden, Reißverschluss & Fenster)

      Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung:  

      •  für Personen oder Material, sowie für die An- und Abfahrt der Personen, welche an der Veranstaltung teilnehmen. 
      •   für Personen die den Markt besuchen und einen Schaden an Waffen, Marktständen und anderen Gegenständen erlangen, welche den Marktteilnehmern gehören.  
      •   für Schäden, die durch einen dritten oder durch höhere Gewalt (Sturm, Regen, Gewitter) entstehen.  
      •   für Brandschäden wird keine Haftung übernommen.  
      •   Für Personenschäden & Verletzungen bei Freikämpfen & Schlachten  
      •   für Schäden durch selbst verschuldetes Entfachen von Feuer jeglicher Art  
      •   keine Ansprüche auf Erstattung, wenn aufgrund eines erhöhten Infektionsgeschehens die Veranstaltung abgesagt werde muss.  

           

       Ausschluss und/oder Verweigerung der Teilnahme durch den Veranstalter, wenn:  

      •   der Teilnehmer sich nicht an das Gesamtbild der Veranstaltung hält  
      •  der Teilnehmer die Ordnung auf dem Gelände und der Veranstaltung stört. 

       

      Im Falle einer Verweigerung bzw. eines Ausschlusses kann der Teilnehmer keine Regressansprüche stellen oder die Rückzahlung der geleisteten Gebühren/Standgelder beanspruchen.

        Die Weisungen des Veranstalters und seinem Organisationsteam ist während der gesamten Veranstaltungszeit und darüber hinaus jederzeit Folge  zu leisten..

      Strom:  

      Wird nur Gastronomieständen zur Verfügung gestellt. Defekte Strom und Kabelleisten sind verboten.

      Es dürfen ausschließlich Spritzwasser geschützte (IP44) Leitungen verlegt werden.

      Jede Leitung muss (VDE) geprüft sein! Kabelstärke bis 220V = 1,5qmm, Kabelstärke für Starkstrom = 2,5qmm.

      Markthändler bekommen nur in Ausnahmefällen bei vorheriger Absprache mit dem Veranstalter Strom zur Verfüfung gestellt. Stromweitergabe durch Verlängerungen oder das anschließen nicht angemeldeter Teilnehmer wird geahndet und führt zum Ausschluss der Veranstaltung!

      Lebenswichtige Geräte: 

      Nach Absprache wird in der Nacht von 22:00 Uhr – 08:00 Uhr Strom für Beatmungsgeräte zur Verfügung gestellt.

       

      Sicherheit/ Feuerlöscher/ Gasprüfung/ Hygienevorschriften:  

      Jeder Teilnehmer muss über einen gültigen und geprüften Feuerlöscher (6KG) sowie eine Löschdecke verfügen. Gastronomiestände mit Fritteusen müssen darüber hinaus über einen mit „F“ für Fettbrand gekennzeichneten Feuerlöscher verfügen. Gasgeräte und deren Anschlüsse müssen durch einen Sachkundigen geprüft sein.

      Lagergruppen müssen Ihre Feuerstellen zusätzlich mit einem Wassereimer/Löscheimer ausstatten! Feueraushübe sind nach Abbau eigenständig zu schließen!

      Offene Feuerstellen dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben! Feuerstelle = Wachmann!

      Hygiene:

      Es gelten die aktuellen Corona Richtlinien des Saarlandes

      Rücktritt/Konventionalstrafe/Rechtliches:  

      Ab 2 Wochen vor Veranstaltung ist ein Rücktritt des Vertrages ausgeschlossen! Bei Absage oder Nichterscheinen ist eine Rückerstattung der Standgebühr/Teilnehmergebühr nicht mehr möglich.

      Bei einer unentschuldigten Nichtteilnahme an der Veranstaltung, wird eine Konventionalstrafe in Höhe von € 500,- an den Veranstalter fällig. Ausnahmen sind Hintergründe aufgrund Krankheit, Tod oder höherer Gewalt zb. Unfall etc. diese müssen dem Veranstalter schnellst möglich (bei Krankheit usw. in Schriftform) angezeigt werden.

      Bei Absage der Veranstaltung wegen zb. höherer Gewalt etc. die nicht durch den Veranstalter verschuldet sind, ist eine Haftung vom Veranstalter dem Teilnehmer gegenüber ausgeschlossen.

       

      Veranstalter:  

      MB Historische Eventplanung 
      Matthias Broszeit

      Hermbachhof 1

      66629 Freisen

      0177 / 895 90 56 

      Bei Fragen rund um die Veranstaltungen: Ilona Schwarz Cullmann 01775059505

      Standgeldzahlung/KtoNummer: 

      Das Standgeld ist nach Rechnungsstellung innerhalb 14 Tagen auf das unten angegebene Konto zu entrichten,

      bei Verzug der Zahlung entfällt jeglicher Anspruch auf einen Standplatz!

      Kontonummer:   DE57 5919 0000 04025 0800 0

      Bank 1 Saar : BIC SABADE5S, Kontoinhaber Matthias Broszeit 

      Verwendungszweck zur Überweisung:   NAME + STANDNAME
      Steuernummer: 060209 06640
      Umsatzsteuer ID DE20906616